Ihre Website und Ihr Shop, für alle bedienbar.
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz für viele Onlineshops in Österreich. Wir machen bestehende Websites und Shops barrierefrei: ein Checkout, den man mit der Tastatur abschließen kann, Beschriftungen an jedem Feld, Fehlermeldungen direkt am Feld, Kontraste, die reichen, Alternativtexte und Seiten, die auch beim Vergrößern funktionieren. Wir bauen die Korrekturen in den Code. Ob das Gesetz für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie mit Ihrer Beratung, und Zertifikate stellen wir keine aus.
Aus Gallneukirchen bei Linz: vor Ort in ganz Oberösterreich, remote überall sonst.
- Ein Checkout, den man nur mit der Tastatur abschließen kann
- Beschriftungen an jedem Feld und Fehlermeldungen direkt am Feld
- Kontrast und Fokus, die sichtbar bleiben
- Alternativtexte für Bilder und Symbole
- Seiten, die auch bei 200 % Zoom und auf kleinen Bildschirmen funktionieren
- Echte Buttons und Links statt anklickbarer Kästchen
So läuft ein Projekt
Fünf Schritte von Ihrer ersten Nachricht bis zur Website oder App, die verlässlich läuft. Sie wissen immer, wo wir stehen.
Anfrage
Sie schreiben über das Formular oder rufen an. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Kostenloses 20-Minuten-Gespräch
Per Telefon oder Video klären wir, was Sie brauchen. Passen wir nicht dazu, sagen wir das offen und kennen meist jemanden, der passt.
Schriftliches Angebot
Umfang, Schritte und Termine schriftlich, Posten für Posten in klarer Sprache. Gearbeitet wird ab Ihrer Zusage.
Umsetzung mit regelmäßigen Demos
Am Ende jedes Abschnitts sehen Sie lauffähigen Code und steuern mit. Die Zeit erfassen wir sekundengenau.
Livegang und Betreuung
Wir gehen gemeinsam live. Danach hosten, aktualisieren und betreuen wir, wenn Sie möchten, mit denselben Leuten, die es gebaut haben.
Häufige Fragen
Etwas fehlt? Fragen Sie uns direkt, ein paar Sätze genügen.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für unseren Shop?
Es gilt für viele Shops, die an Verbraucher verkaufen, Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Unser Ratgeber erklärt, wen es betrifft, die verbindliche Antwort für Ihr Unternehmen gibt Ihre Beratung.
Barrierefreiheit im OnlineshopReicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlay-Widgets legen ein Menü über die Seite, der Code darunter bleibt aber, wie er war, und ein Screenreader trifft weiter auf dieselben unbeschrifteten Felder. Wir korrigieren den Code selbst.
Nach welchem Standard arbeiten Sie?
WCAG 2.1 Stufe AA, die Stufe, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist.
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